Rechtsprechung
   OLG Hamm, 17.02.2009 - 3 Ss 67/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,6687
OLG Hamm, 17.02.2009 - 3 Ss 67/09 (https://dejure.org/2009,6687)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17.02.2009 - 3 Ss 67/09 (https://dejure.org/2009,6687)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17. Februar 2009 - 3 Ss 67/09 (https://dejure.org/2009,6687)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,6687) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    StPO § 145a; ; StPO § 300; ; StPO § 328 Abs. 2; ; StPO § 344 Abs. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an ein Urteil der Berufungsstrafkammer bei Verweisung an das Schwurgericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Bielefeld - 14 Ns 89/07
  • OLG Hamm, 17.02.2009 - 3 Ss 67/09

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 379
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (10)

  • BayObLG, 16.12.1999 - 2St RR 209/99

    Revision; Unterbringung ; Zuständigkeit; Voraussetzungen; Verweisung ;

    Auszug aus OLG Hamm, 17.02.2009 - 3 Ss 67/09
    Für die vorliegende Fallgestaltung, nämlich dass gerügt wird, dass das Berufungsgericht zu Unrecht eine Verweisungsentscheidung nach § 328 Abs. 2 StPO getroffen hat, lässt sich den Entscheidungen BayObLG NStZ-RR 2000, 177 und BGH NJW 1975, 1236 entnehmen, dass jedenfalls das BayObLG eine Sachrüge für ausreichend erachtete.

    Für die zweite Auffassung spricht hingegen, dass es letztendlich bei der Begründung der Verweisungsentscheidung, ob nämlich hinreichender Tatverdacht für die Begehung der schwerwiegenderen Straftat, für die die Zuständigkeit des Amtsgerichts bzw. des Berufungsgerichts nicht gegeben war, besteht (vgl. zu diesem Maßstab: BayObLG NStZ-RR 2000, 177 f.; Meyer-Goßner StPO 51. Aufl. § 328 Rdn. 7), um Fragen geht, die üblicherweise in Revisionsentscheidungen auf die Sachrüge hin geprüft werden und sich das entsprechende Verweisungsurteil nur zu dieser Frage verhält.

    Das bedeutet, dass das Berufungsgericht in seiner Entscheidung aufzeigen muss, dass hinreichender Tatverdacht bezüglich eines Deliktes besteht, für das seine Rechtsfolgenkompetenz nicht ausreicht (BayObLG NStZ-RR 2000, 177; Paul in: KK-StPO 6. Aufl. § 328 Rdn. 10).

  • OLG Karlsruhe, 22.02.2005 - 2 Ss 236/04

    Revision des Angeklagten: Beschwer bei verfahrensfehlerhafter Zurückverweisung

    Auszug aus OLG Hamm, 17.02.2009 - 3 Ss 67/09
    Die Beschwer ist darin zu sehen, dass das Berufungsgericht nicht die vom Angeklagten erstrebte günstigste Sachentscheidung getroffen hat, sondern die Sache an ein anderes Gericht verweist (vgl. BGH NJW 1975, 1246, 1237; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2005, 208).

    Dass die Rüge ansonsten unvollständig ist, ist unschädlich, da die den Revisionsangriff fundierenden Tatsachen in dem angefochtenen Urteil, welches der Senat aufgrund der erhobenen Sachrüge ohnehin zur Kenntnis zu nehmen hat, enthalten sind (vgl.: OLG Hamm Beschl. v. 18.03.2008 - 3 Ss 92/08 m.w.N.; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2005, 208).

  • BayObLG, 26.03.1987 - RReg. 3 St 43/87

    Verweisung; Zuständigkeit; Unrecht

    Auszug aus OLG Hamm, 17.02.2009 - 3 Ss 67/09
    Auch das BayObLG (NJW 1987, 3091) hielt in einem Fall, in dem das Berufungsgericht (bei fehlender Zuständigkeit des Amtsgerichts) gerade keine Verweisungsentscheidung getroffen hatte, die Geltendmachung dieses Rechtsfehlers mit einer Verfahrensrüge für erforderlich.

    Während bei einer fehlerhaften Entscheidung in der Sache sich die entsprechenden Umstände, nämlich Entscheidung in der Sache durch das Gericht des ersten Rechtszuges, Umstände, die ergeben, dass der von diesem bejahte Gerichtsstand falsch ist etc. (vgl. BayObLG NJW 1987, 3091) nicht unbedingt aus dem angefochtenen Urteil ergeben müssen (insoweit also die entsprechenden Tatsachen dem Revisionsgericht nur über eine Verfahrensrüge zur Kenntnis gebracht werden können), ergeben sich die Umstände einer fehlerhaften Verweisungsentscheidung zwanglos aus dem Urteil selbst.

  • OLG Hamm, 08.01.2008 - 3 Ss 528/07

    Beweiswürdigung; gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr; Verdeckungsabsicht

    Auszug aus OLG Hamm, 17.02.2009 - 3 Ss 67/09
    Der Senat kann daher nicht überprüfen, ob die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsichtigen Tatsachengrundlage beruht und nicht in sich widersprüchlich, lückenhaft oder unklar ist oder gegen Denk- und Erfahrungssätze verstößt (vgl. dazu OLG Hamm NZV 2008, 261 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 25.08.2008 - 3 Ss 318/08

    Blutentnahme; Richtervorbehalt; Gefahr im Verzug; Verfahrensrüge; Begründung;

    Auszug aus OLG Hamm, 17.02.2009 - 3 Ss 67/09
    Nach § 344 Abs. 2 StPO müssen die den geltend gemachten Verstoß enthaltenen Tatsachen so genau dargelegt werden, dass das Revisionsgericht auf Grund dieser Darlegung das Vorhandensein oder Fehlen eines Verfahrensmangels feststellen kann, wenn die behaupteten Tatsachen bewiesen sind oder bewiesen werden (OLG Hamm NJW 2009, 242 m.w.N.).
  • BGH, 30.07.1996 - 5 StR 288/95

    Recht auf den gesetzlichen Richter (revisionsgerichtliche Prüfung der Verletzung

    Auszug aus OLG Hamm, 17.02.2009 - 3 Ss 67/09
    Die Ausführungen in der von der Generalstaatsanwaltschaft in Bezug genommenen Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGHSt 42, 205 ff.) deuten zunächst einmal darauf hin, dass insoweit eine Verfahrensrüge erforderlich ist.
  • BGH, 15.01.2008 - 3 StR 450/07

    Zustellung an den gewählten Verteidiger (Wirksamwerden der rechtsgeschäftlichen

    Auszug aus OLG Hamm, 17.02.2009 - 3 Ss 67/09
    Insoweit kommt zwar eine rechtsgeschäftliche Zustellungsvollmacht in Betracht, die sich nicht bei den Akten befinden muss und deren Vorliegen auch noch nach der Zustellung nachgewiesen werden kann (BGH Beschl. v. 15.01.2008 - 3 StR 450/07 = BeckRS 2008, 03063; Meyer-Goßner StPO 51. Aufl. § 145a Rdn. 2a).
  • BayObLG, 14.01.2004 - 2St RR 188/03

    Wirksamkeit der Zustellung eines schriftlichen Urteils an einen Verteidiger;

    Auszug aus OLG Hamm, 17.02.2009 - 3 Ss 67/09
    Der entsprechenden Ansicht des BayObLG (NJW 2004, 1263, 1264) vermag sich der Senat nicht anzuschließen, da dann § 145a StPO weitgehend ausgehöhlt würde.
  • BGH, 15.04.1975 - 1 StR 388/74

    Voraussetzungen für die Anfechtung eines Urteils mit der Revision - Aufhebung des

    Auszug aus OLG Hamm, 17.02.2009 - 3 Ss 67/09
    Für die vorliegende Fallgestaltung, nämlich dass gerügt wird, dass das Berufungsgericht zu Unrecht eine Verweisungsentscheidung nach § 328 Abs. 2 StPO getroffen hat, lässt sich den Entscheidungen BayObLG NStZ-RR 2000, 177 und BGH NJW 1975, 1236 entnehmen, dass jedenfalls das BayObLG eine Sachrüge für ausreichend erachtete.
  • OLG Hamm, 12.02.2008 - 3 Ws 41/08

    Berufung; Nebenkläger; Zulässigkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 17.02.2009 - 3 Ss 67/09
    Auf die dagegen gerichtete sofortige Beschwerde hat der Senat mit Beschluss vom 12.02.2008 (3 Ws 41/08) den die Berufung verwerfenden Beschluss des Landgerichts aufgehoben, da unter Zugrundelegung des bisherigen Verfahrensstoffes jedenfalls mehr als die bloß entfernte Möglichkeit einer Aburteilung des Angeklagten wegen versuchten Totschlags oder Mordes bestand und das Ziel der Nebenklage nach einer etwaigen Verweisung durch das Berufungsgericht an das Schwurgericht nach § 328 Abs. 2 StPO auch erreichbar wäre.
  • OLG Köln, 24.09.2021 - 1 RVs 156/21

    Hebt das Berufungsgericht eine auf § 412 StPO gestützte amtsgerichtliche

    Es ist jedoch anerkannt, dass eine hiermit verbundene Verweisungsentscheidung den Angeklagten u.a. dann beschweren kann, wenn diese das aus Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG folgende Recht auf den gesetzlichen Richter verletzt (vgl. OLG Stuttgart, StV 2020, 852; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2014, 17; OLG Hamm, NStZ-RR 2009, 379).

    Zunächst kann der Senat offen lassen, ob die Rüge der fehlerhaften Verweisungsentscheidung mit der Verfahrensrüge (vgl. BGHSt 42, 205 hinsichtlich der Rüge einer unterbliebenen Verwerfungsentscheidung) oder mit der Sachrüge geltend gemacht werden kann, wie für die dem vorliegenden Fall ähnliche Konstellation der Rüge, die Verweisung sei zu Unrecht ergangen, teilweise in Rechtsprechung und Literatur angenommen (so namentlich BayObLG NStZ-RR 2000, 177; Quentin , in: Münchener Kommentar zur StPO, § 328 Rn. 46; aA Paul in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 8. Aufl. 2019, § 328 Rn. 15; offen gelassen von OLG Hamm NStZ-RR 2009, 379).

  • OLG Hamm, 15.07.2009 - 3 Ss 250/09

    Einstellung; Zurückverweisung; Amtsgericht; Anklage; Informationsfunktion

    a) Es kann dahinstehen, ob die o. g. Verfahrensrüge ordnungsgemäß i.S.v. § 344 Abs. 2 S. 2 StPO erhoben wurde, da sich alle für die Beurteilung der gerügten Gesetzesverletzung notwendigen Umstände aus dem angefochtenen Urteil ergeben (vgl. OLG Hamm Beschl. v. 17.02.2009 - 3 Ss 67/09 = BeckRS 2009, 09690).
  • OLG Karlsruhe, 28.10.2013 - 2 (6) Ss 417/13

    Berufungsverfahren in Strafsachen: Zurückverweisung der Sache an das Amtsgericht

    Die Beschwer liegt zum einen darin, dass das Berufungsgericht nicht die dem Angeklagten günstigste, von ihm erstrebte Sachentscheidung erlassen, sondern die Sache zurückverwiesen und durch die Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils zu seinem möglichen Nachteil in die bereits erlangte Rechtsposition eingegriffen hat (vgl. BGH NJW 1975, 1236; Senat NStZ-RR 2005, 208; OLG Hamm NStZ-RR 2009, 379; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 24.09.2008 - 1 Ss 67/08 - in juris).
  • OLG Stuttgart, 14.09.2018 - 4 Rv 25 Ss 608/18

    Zurückverweisung an die Tatsacheninstanz

    Ferner liegt in diesen Fällen eine Beschwer darin, dass eine gesetzlich nicht vorgesehene Verweisung den Anspruch des Angeklagten auf seinen gesetzlichen Richter verletzt (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 28. Oktober 2013, 2 (6) Ss 417/13, juris Rn. 3; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 22. Februar 2005, 2 Ss 236/04, juris Rn. 4; OLG Brandenburg, Beschluss vom 24. September 2008, 1 Ss 67/08, juris Rn. 2; KG, Beschluss vom 9. Oktober 2017, (4) 121 Ss 12/17, juris Rn. 3; OLG Hamm, Beschluss vom 17. Februar 2009, 3 Ss 67/09, juris Rn. 7).
  • KG, 18.05.2017 - 4 Ws 66/17

    Zurückverweisung durch das Berufungsgericht: Fall der Begründung der

    aa) Die Beschwer des Angeklagten ist gegeben, weil das Landgericht nicht die dem Angeklagten günstigste Entscheidung getroffen, sondern die Sache ohne eigene Sachentscheidung an das Ausgangsgericht zurückverwiesen hat (vgl. OLG Karlsruhe NStZ-RR 2014, 17; s. auch OLG Hamm NStZ-RR 2009, 379 [zum Fall der - von § 328 Abs. 2 StPO tatsächlich geregelten - Verweisung an ein zuständiges anderes Gericht]).
  • KG, 30.11.2022 - 3 Ss 63/22

    Beschwer eines Angeklagten bei Aufhebung eines Freispruchs durch das

    Wenngleich keine Sachentscheidung getroffen worden ist, liegt die Beschwer darin, dass das Berufungsgericht nicht die vom Angeklagten erstrebte günstigste Sachentscheidung getroffen hat, nämlich die Berufung der Staatsanwaltschaft gegen das freisprechende Urteil des Amtsgerichts zu verwerfen, sondern die Sache an ein anderes Gericht zwecks Prüfung einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 63 StGB verwiesen hat (vgl. BGH NJW 1975, 1237; OLG Hamm NStZ-RR 2009, 379; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2005, 208).
  • KG, 30.11.2022 - 121 Ss 147/22

    Beschwer eines Angeklagten bei Aufhebung eines Freispruchs durch das

    Wenngleich keine Sachentscheidung getroffen worden ist, liegt die Beschwer darin, dass das Berufungsgericht nicht die vom Angeklagten erstrebte günstigste Sachentscheidung getroffen hat, nämlich die Berufung der Staatsanwaltschaft gegen das freisprechende Urteil des Amtsgerichts zu verwerfen, sondern die Sache an ein anderes Gericht zwecks Prüfung einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 63 StGB verwiesen hat (vgl. BGH NJW 1975, 1237; OLG Hamm NStZ-RR 2009, 379; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2005, 208).
  • OLG Celle, 18.05.2009 - 322 SsBs 84/09

    Vorliegen einer rechtsgeschäftlichen Zustellungsvollmacht

    Auf die Ermächtigungsfiktion nach § 51 Abs. 3 OWG kam es hier deshalb nicht, so dass die von der Verteidigung zitierte Entscheidung des OLG Düsseldorf, VRS 105, 438 ff. [OLG Düsseldorf 28.07.2003 - 2 Ss OWi 104/03 - [OWi] 32/03 II], nicht entgegensteht, Die Entscheidung des OLG Hamm vom 17.02.2009, 3 Ss 67/09 , [...], zu § 145a StPO steht nach Auffassung des Senats ebenfalls nicht entgegen, weil danach lediglich die Unterzeichnung eines Empfangsbekenntnisses allein nicht den Nachweis des Bestehens eher Zustellungsvollmacht erbringen kann.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht